Neue MKN Küchentechnik: Bis zu 33% BAFA-Zuschuss möglich


Sie möchten einen bestehenden Kombidämpfer ersetzen oder von Gas auf elektrische Kochtechnik umsteigen? Dann lohnt sich ein Blick auf mögliche Fördermittel – bevor Sie bestellen.

Eine Investition in neue Küchentechnik will gut geplant sein. Neben den passenden Geräten und den Anforderungen Ihres Betriebs spielt die Finanzierung eine wichtige Rolle. Hier kann die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) unterstützen: Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Unternehmen über das BAFA einen Zuschuss zu ihrer Investition.

Welche Förderung kommt infrage?
Beim Wechsel von Gas auf elektrische Geräte können kleine Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen bis zu 33 % der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Das kann beispielsweise beim Austausch eines gasbetriebenen Kombidämpfers gegen ein elektrisches Modell interessant sein. Auch beim Austausch eines bestehenden Kombidämpfers gegen ein energieeffizienteres Gerät können BAFA-Zuschüsse infrage kommen: bis zu 15 % für kleine und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen. Voraussetzung ist, dass der Gerätetausch die technischen Förderbedingungen erfüllt. Dazu gehört bei diesem Förderweg unter anderem eine nachgewiesene Endenergieeinsparung von mindestens 15 %. Welche Förderung zu Ihrem Vorhaben passt, hängt von Ihrer Unternehmensgröße, den bestehenden Geräten und der geplanten Investition ab.

Wichtig: Erst die Förderung klären, dann bestellen
Beziehen Sie die Förderprüfung frühzeitig in Ihre Planung ein und rechnen Sie ausreichend Vorlauf ein.
Das neue Gerät darf grundsätzlich erst nach Bewilligung der Förderung verbindlich bestellt werden. Eine vorzeitige Beauftragung kann die Förderung ausschließen.

Mit einem kostenfreien Erstgespräch starten
Sie möchten wissen, ob Ihre geplante Investition gefördert werden kann? Dr. Daniela Lehr von Lehr Consulting prüft mit Ihnen in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch, welche Möglichkeiten infrage kommen. Hilfreich sind erste Angaben zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Vorhaben sowie Angebote und technische Informationen zu den bestehenden und geplanten Geräten. Falls Sie anschließend Unterstützung bei der Antragstellung wünschen, werden Umfang und Kosten der Begleitung vor einer Beauftragung besprochen.

Jetzt Fördermöglichkeiten für Ihre MKN Küchentechnik prüfen:
Dr. Daniela Lehr · Lehr Consulting Heidelberg GmbH
E-Mail: infowhatever@lehr.consulting
Telefon: 06201 98 99 06
Website: lehr-consulting.com

Lieber erst einmal reinhören? In Folge 163 des MKN Küchenschnacks spricht Dr. Daniela Lehr mit Tom Klein über Fördermöglichkeiten und die wichtigsten Schritte zum Zuschuss.

Außerdem haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen in einem Flyer in übersichtlicher Form zusammengestellt:

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Häufig gestellte Fragen zu Fördermitteln

1. Welche Fördermittel gibt es für mein Unternehmen?
Je nach Unternehmen und Vorhaben kommen verschiedene staatliche Förderprogramme infrage – beispielsweise für neue Maschinen, energieeffiziente Technik, Modernisierungen oder Betriebserweiterungen. Für Gastronomie, Hotellerie und lebensmittelverarbeitende Betriebe können insbesondere Programme der Wirtschaftsförderung und Energieeffizienz interessant sein. Je nach Tätigkeit und Standort kommen auch Förderangebote für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse infrage. Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrem Unternehmensstandort, Ihrer Unternehmensgröße und der geplanten Investition ab.

2. Wie hoch kann die Förderung für meine Investition ausfallen?
Die Förderhöhe richtet sich nach dem jeweiligen Programm und den Voraussetzungen Ihres Unternehmens. Bei den hier beschriebenen BAFA-Förderwegen sind beispielsweise bis zu 15 % für kleine und bis zu 10 % für mittlere Unternehmen beim förderfähigen Austausch bestehender Anlagen möglich. Bei der Umstellung von fossilen Energieträgern auf Strom können kleine Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen bis zu 33 % erhalten. Andere Programme können abweichende Förderquoten bieten. Maßgeblich sind jeweils die förderfähigen Kosten und die geltenden Bedingungen.

3. Welche Unternehmen können Fördermittel erhalten?
Viele Förderprogramme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), beispielsweise Gastronomiebetriebe, Hotels, Metzgereien und Bäckereien. Ob ein Unternehmen als KMU gilt, hängt unter anderem von Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz beziehungsweise Bilanzsumme und möglichen Verbindungen zu anderen Unternehmen ab. Die Branchenzugehörigkeit allein reicht für die Einordnung nicht aus. Auch größere Unternehmen können über bestimmte Programme gefördert werden. Entscheidend sind die jeweiligen Förderbedingungen.

4. Kann ich für den Austausch alter Maschinen oder Küchengeräte eine Förderung erhalten?
Ja, der Austausch bestehender Maschinen oder Küchengeräte kann unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig sein. Je nach Programm kommen beispielsweise Kombidämpfer, Kochgeräte, Spülmaschinen oder Kühltechnik infrage. Entscheidend ist, ob die Geräte und das Austauschvorhaben die Anforderungen des jeweiligen Programms erfüllen. Dazu können Vorgaben zum Altgerät und zur nachweisbaren Energieeinsparung gehören. Ein Neukauf allein begründet keinen Förderanspruch.

5. Werden auch Umbauten, Betriebserweiterungen und Neubauten gefördert?
Für solche Vorhaben können je nach Standort, Branche und Investitionsumfang eigene Förderprogramme infrage kommen. Ob beispielsweise die Modernisierung von Produktionsräumen, eine Betriebserweiterung oder ein Neubau unterstützt wird, muss gesondert geprüft werden. Die Fördermöglichkeiten für einen Gerätetausch lassen sich nicht automatisch auf ein Bauvorhaben übertragen.

6. Wird die Umstellung von Gas auf Elektro oder Induktion gefördert?
Der Austausch gasbetriebener Anlagen gegen elektrische Technik kann im Rahmen der BAFA-Elektrifizierungsförderung förderfähig sein. Das kann beispielsweise einen Gasherd betreffen, der durch einen Induktionsherd ersetzt wird, oder einen gasbetriebenen Kombidämpfer, der einem elektrischen Modell weicht. Kleine Unternehmen einschließlich Kleinstunternehmen können dabei bis zu 33 % der förderfähigen Investitionskosten erhalten. Ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen erfüllt, wird vor der Investition geprüft.

7. Kann ich für einen neuen Kombidämpfer eine Förderung erhalten?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Austausch eines bestehenden Kombidämpfers gefördert werden. Bei einem Austausch gegen ein energieeffizienteres Modell sind insbesondere die Anforderungen an das Altgerät und die nachgewiesene Energieeinsparung relevant. In der BAFA-Basisförderung ist unter anderem eine Reduzierung des jährlichen Endenergieverbrauchs um mindestens 15 % erforderlich. Beim Wechsel von einem gasbetriebenen zu einem elektrischen Kombidämpfer kann dagegen die Elektrifizierungsförderung infrage kommen. Welcher Förderweg passt, wird anhand Ihres Unternehmens und der konkreten Geräte geprüft.

8. Wann muss ich die Förderung beantragen?
Klären Sie die Förderung vor einer verbindlichen Bestellung oder Beauftragung. Bei den hier beschriebenen BAFA-Zuschüssen sollten Sie grundsätzlich die Bewilligung abwarten, bevor Sie das Gerät bestellen. Eine vorzeitige Beauftragung kann die Förderung ausschließen. Da sich die Regelungen je nach Förderprogramm unterscheiden, sollte der zulässige Bestellzeitpunkt bereits während der Förderberatung geklärt werden.

9. Wie lange dauert es, bis eine Förderung bewilligt wird?
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Förderprogramm, der zuständigen Stelle, dem Umfang Ihres Vorhabens und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Eine feste Bewilligungsdauer lässt sich deshalb nicht zusagen. Beginnen Sie möglichst frühzeitig mit der Förderprüfung und planen Sie ausreichend Vorlauf ein. Im Beratungsgespräch lässt sich klären, welcher Zeitrahmen für Ihr Vorhaben sinnvoll ist.

10. Welche Unterlagen benötige ich für einen Förderantrag?
Für eine erste Prüfung werden in der Regel Angaben zu Ihrem Unternehmensstandort, der Beschäftigtenzahl, dem Jahresumsatz beziehungsweise der Bilanzsumme sowie eine Beschreibung der geplanten Investition benötigt. Je nach Förderprogramm kommen Angebote, technische Datenblätter und Informationen zu den bestehenden Geräten hinzu. Die Förderberatung unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

11. Was ist, wenn ich keine technischen Unterlagen mehr zu meinem Altgerät habe?
Auch dann kann eine Förderprüfung sinnvoll sein. Relevante Angaben lassen sich möglicherweise anhand von Hersteller, Modellbezeichnung oder Seriennummer ermitteln. Hilfreich sind Fotos des Typenschilds sowie Informationen zum Alter und zur bisherigen Nutzung des Geräts. Ob diese Angaben für die notwendigen Nachweise ausreichen, muss im Einzelfall geprüft werden.

12. Wann wird das Fördergeld ausgezahlt?
Bei vielen Zuschussprogrammen erfolgt die Auszahlung nach der Umsetzung und Bezahlung der Investition sowie der Prüfung des Verwendungsnachweises. Dafür werden je nach Programm beispielsweise Rechnungen, Zahlungsbelege und technische Nachweise eingereicht. Planen Sie deshalb ein, die Investition zunächst vorzufinanzieren. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Förderprogramms und Bewilligungsbescheids.

13. Wie läuft eine Fördermittelberatung bei Lehr Consulting ab und was kostet sie?
Die Beratung bei Lehr Consulting beginnt mit einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch. Dabei werden Ihr Investitionsvorhaben und die wichtigsten Unternehmensdaten besprochen. Anschließend werden mögliche Förderprogramme sowie die nächsten Schritte geprüft. Für eine weiterführende Beratung und Antragsbegleitung erstellt Lehr Consulting einen Zeit- und Kostenplan. Auf dieser Grundlage entscheiden Sie, ob Sie Lehr Consulting mit der weiteren Unterstützung beauftragen möchten. Fördermöglichkeiten hängen vom jeweiligen Programm und den individuellen Voraussetzungen ab. Maßgeblich sind die geltenden Förderbedingungen. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Förderstelle.