Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die MKN Maschinenfabrik Kurt Neubauer GmbH & Co. KG fühlt sich den Zielen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (dort § 2 II) verpflichtet, obschon wir durch das Gesetz nicht direkt verpflichtet werden und betroffen sind. Denn wir haben weniger als 3000 Mitarbeiter (§ 1 I 1 Nr.1). Gleichwohl haben wir schon vor dessen Inkrafttreten seit jeher auf die Einhaltung grundlegender Menschenrechte sowie der einschlägigen Umweltstandards nicht nur in unserem Unternehmen selbst, sondern auch bei unseren Vorlieferanten, geachtet. Selbstverständlich nehmen wir zudem an uns kommunizierte Grundsatzerklärungen unserer verpflichteten Geschäftspartner nach § 6 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz Rücksicht.